Der Bundestag hat eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Einige Änderungen sind schon in Kraft getreten, die meisten werden dies erst 2018 tun.
Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:
Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert,
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