Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Rehabilitation besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein bewusstes seitliches Ausweichmanöver beim Völkerball im Rahmen der Bewegungstherapie ist allerdings nicht dazu geeignet, einen Riss der Achillessehne zu bewirken.