Borreliose als Berufskrankheit bei einem Landwirt auf dem Altenteil
Borreliose kann auch bei einem NebenÂerwerbsÂlandwirt oder einem Altenteiler als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Sozialgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden.
Der Kläger des Verfahrens hilft als Rentner regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten mit.
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