Wer als Student auf dem Weg zur Universität aus dem Stand ohne äußere Einwirkung umfällt und sich verletzt, erleidet keinen Wegeunfall und ist demnach auch nicht unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Bundesozialgerichts vom 17. Dezember 2016 (B 2 U 1/14 R) hervor.
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