Ein Unfall auf dem Heimweg von einer Projektarbeit ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn diese eigentlich zum Unterricht gehört und im Normalfall unter der Aufsicht von Lehrpersonen steht – auch wenn sich der Schüler dabei außerhalb des Schulgeländes befand. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden (L 6 U 4904/14).
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