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Rechtsprechung und Urteile

Gefahrentarif: „Sonstige Dienstleistungen“ sind keine „Wach- und Sicherheitsunternehmen“

Wach- und Sicherheitsunternehmen, die neben dem Wachdienst auch Dienstleistungen wie das Besetzen von Informations- und Auskunftsstellen bzw. Telefonzentralen anbieten, müssen vom zuständigen Unfallversicherungsträger mit einem anderen Gefahrentarif veranschlagt werden, wenn dafür gesonderte Personalstämme existieren. Das geht aus einem Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 3.

Ein Unfall aus innerer Ursache ist nicht als Wegeunfall anzuerkennen

Wer als Student auf dem Weg zur Universität aus dem Stand ohne äußere Einwirkung umfällt und sich verletzt, erleidet keinen Wegeunfall und ist demnach auch nicht unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Bundesozialgerichts vom 17. Dezember 2016 (B 2 U 1/14 R) hervor.

Asymmetrische Schäden an den Menisken sprechen gegen Berufskrankheit

Ein asymmetrisches Schadensbild der Menisken in beiden Kniegelenken ist mit der Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung nur zu vereinbaren, wenn eine ungleichmäßig kniebelastende berufliche Tätigkeit vorlag. Dies hat das Landesozialgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 26.

Besuch einer Rockparty der Schülervertretung ist unfallversichert

Die Teilnahme an einer Rockparty in der Schule kann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie von der Schülervertretung organisiert wurde. Zu diesem Schluss kommt das Landessozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 3. Februar 2015 (L 3 U 62/13). Detaillierte Informationen finden Sie hier

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