Der Kläger verrichtete von 1979 bis 1981 seinen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR als Funker und war infolgedessen der Radarstrahlung ausgesetzt. Diese habe bei ihm zu Gürtelrose, Diabetes, Bandscheibenvorfälle, Polyarthritis geführt, die nach Berufskrankheiten-Verordnung der DDR als Berufskrankheiten aufgeführt waren.
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