Das Sozialgericht Detmold hat entschieden (S 1 U 99/14), dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Eine 48-jährige Angestellte stürzte nach einem Firmenlauf beim Überqueren der Straßen und verletzte sich dabei an Knie und Gesicht.
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