Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Sturzes im Hotelzimmer als Arbeitsunfall abgewiesen.
Der aus Kempen stammende Diplom-Ingenieur übernachtete im Februar 2014 während einer Dienstreise im Radisson Blu Hotel in Lübeck.
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