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Rechtsprechung und Urteile

Tätigkeiten als Vereinsmitglied sind nicht unfallversichert

Im Jahr 2008 verunglückte ein Karnevalist bei einem Fackelumzug tödlich, während er als Ordner den Umzugswagen seines Karnevalvereins begleitete. Die Witwe stritt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte.

Achillessehnenriss ohne äußere Einwirkung stellt keinen Arbeitsunfall dar

Ein Landwirt riss sich die Achillessehne, während er einen Anhänger in die Garage schob. Das Landessozialgericht erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an.

Toilettensturz ist kein Arbeitsunfall

Wer während der Arbeit mal auf das stille Örtchen muss, sollte aufpassen, dass kein Unfall passiert. Denn dieser wäre nicht unfallversichert, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschieden hat.

Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb

Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor.

Kinderschrei ins Ohr einer Erzieherin begründet keinen Arbeitsunfall

Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien habe, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Verletzung bei betrieblich organisiertem Fußballspiel

Ein Systemadministrator wollte einen beim Fußballspiel erlittenen Achillessehnenriss als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte ab und bekam vor dem Landesozialgericht Recht.

Körperverletzung durch Arbeitskollegen kann Arbeitsunfall sein

Wird ein Beschäftigter auf dem Nachhauseweg von einem Kollegen zusammengeschlagen, kann dies ein Arbeitsunfall darstellen. Zu diesem Urteil ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg gekommen.

Arbeitsunfall mit Kaffeetasse in der Hand

Ein Sturz kann ein Arbeitsunfall sein, auch wenn Gegenstände aus dem privaten Lebensbereich involviert sind

Sonntagsspaziergang kann Arbeitsunfall sein

Das Düsseldorfer Sozialgericht erkannte einen Verkehrsunfall, der sich während eines Sonntagsspaziergang ereignete als Arbeitsunfall an.

Borrelieninfektion eines Försters ist keine Berufskrankheit

Die Borrelieninfektion eines Forstwirts allein reicht nicht aus für eine Anerkennung als Berufskrankheit. Hierfür müssten neben der Infektion auch die typischen Symptome einer Borreliose im Vollbeweis vorliegen, hat das Bundessozialgericht entschieden.

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