Ein Landwirt riss sich die Achillessehne, während er einen Anhänger in die Garage schob. Das Landessozialgericht erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an.

Ein Landwirt riss sich die Achillessehne, während er einen Anhänger in die Garage schob. Das Landessozialgericht erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an.
Wer während der Arbeit mal auf das stille Örtchen muss, sollte aufpassen, dass kein Unfall passiert. Denn dieser wäre nicht unfallversichert, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschieden hat.
Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor.
Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien habe, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Systemadministrator wollte einen beim Fußballspiel erlittenen Achillessehnenriss als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte ab und bekam vor dem Landesozialgericht Recht.
Wird ein Beschäftigter auf dem Nachhauseweg von einem Kollegen zusammengeschlagen, kann dies ein Arbeitsunfall darstellen. Zu diesem Urteil ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg gekommen.
Ein Sturz kann ein Arbeitsunfall sein, auch wenn Gegenstände aus dem privaten Lebensbereich involviert sind
Das Düsseldorfer Sozialgericht erkannte einen Verkehrsunfall, der sich während eines Sonntagsspaziergang ereignete als Arbeitsunfall an.
Die Borrelieninfektion eines Forstwirts allein reicht nicht aus für eine Anerkennung als Berufskrankheit. Hierfür müssten neben der Infektion auch die typischen Symptome einer Borreliose im Vollbeweis vorliegen, hat das Bundessozialgericht entschieden.
Eine Tätigkeit als Bauhelfer steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eigenwirtschaftliche Motive im Vordergrund stehen.