Ein pensionierter, an Hautkrebs erkrankter, Polizist scheitert mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen.
Der ehemalige Polizist hatte seine Klage damit begründet, dass er während seiner nahezu 46-jährigen Dienstzeit zu erheblichen Teilen im Außendienst eingesetzt gewesen war, ohne dass ihm sein Dienstherr Mittel zum UV-Schutz zur Verfügung gestellt oder zumindest auf die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen hingewiesen habe.
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