Das Hessische LandesÂsoÂziÂalÂgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem NachwuchsÂleisÂtungsÂzentrum eines BundesÂliÂgaÂvereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen UnfallÂverÂsiÂcherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der BerufsÂgeÂnosÂsenÂschaft zurück.
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