Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Kläger war fast drei Jahrzehnte als Rettungssanitäter in der Region Stuttgart tätig.
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