Die DGUV Information 213-508 stellt ein von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen dar.

Die DGUV Information 213-508 stellt ein von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen dar.
Die DGUV Information 212-031 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit ab Juni 2000 verbotenen Mineralwolle-Dämmstoffen bedarf es besonderer Maßnahmen, da die dabei freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend eingestuft sind.
Schule in Bewegung zu bringen heißt: Schulentwicklungsprozesse anzuregen – durch eine lerngerechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegte Pausen, durch bewegendes und selbstständiges Lernen, durch beteiligende sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisationsstrukturen, durch die Anerkennung von Bewegung und Wahrnehmung als Schlüssel für ganzheitliches Lernen.
Die Informationsschrift gibt Hinweise zur inhaltlichen und prozessualen Beurteilung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung und fokussiert dabei auf die Beurteilung der Belastungsfaktoren.​
Die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ ist ein umfassendes, praxisorientiertes und leicht anwendbares Gesamtkompendium, um die Themen Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen zu integrieren. Es beinhaltet die relevanten staatlichen und gesetzlichen Regelungen, Normen sowie wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger. Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen beschreibt diese Branchenregel 16 Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze mit deren zentralen Gefährdungen und den darauf abzielenden wichtigsten Präventionsmaßnahmen.
Diese Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische in Folge des Wirksamwerdens von Zündquellen. Ferner findet sie Anwendung bei der Ermittlung der hierfür relevanten Inhalte des Explosionsschutzdokuments nach § 6 GefStoffV.
Das GHS-Plakat wurde geändert.
Das GHS-Plakat wurde geändert.
Das GHS-Plakat wurde geändert.
Arbeiten an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Daher ist es für den Personenkreis, der Pannen-/Unfallhilfsarbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern.