Neu DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung

Die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ ist ein umfassendes, praxisorientiertes und leicht anwendbares Gesamtkompendium, um die Themen Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen zu integrieren. Es beinhaltet die relevanten staatlichen und gesetzlichen Regelungen, Normen sowie wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger. Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen beschreibt diese Branchenregel 16 Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze mit deren zentralen Gefährdungen und den darauf abzielenden wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

Erarbeitet wurde diese DGUV Regel von einer Projektgruppe des Sachgebiets „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“. In dieser Projektgruppe waren neben Sachgebietsmitgliedern auch Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA), der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Zielgruppe der DGUV Regel „Branche Kindertageseinrichtung“ sind die Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen. Die Branchenregel kann aber auch von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften der Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in Kindertageseinrichtungen herangezogen werden.

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