Karusselltüren werden im Allgemeinen als Außentüren eingesetzt. Sie schützen das Gebäudeinnere vor Zugluft, Lärm und Schmutz. Zusätzlich reduzieren sie den Wärmeaustausch zwischen dem Innen und Außenbereich des Gebäudes.

Karusselltüren werden im Allgemeinen als Außentüren eingesetzt. Sie schützen das Gebäudeinnere vor Zugluft, Lärm und Schmutz. Zusätzlich reduzieren sie den Wärmeaustausch zwischen dem Innen und Außenbereich des Gebäudes.
In der Architektur wird häufig Glas als Werkstoff für Türen und Wände verwendet. Um schwere Unfälle durch splitterndes Glas zu vermeiden, müssen beginnend bei der Bauplanung, über die Montage, die Wartung bis hin zur Nutzung alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Broschüre enthält hilfreiche Hinweise und Beispiele dazu.
Die DGUV Information 203-023 Ergonomie an Näharbeitsplätzen – Ratgeber für die Praxis wurde vom Sachgebiet Textil und Mode redaktionell überarbeitet.
Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Eines der wichtigsten verkehrserzieherischen Ziele in der Grundschule ist die Vorbereitung der Kinder auf eine eigenständige und sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung von Theorie und Praxis des Radfahrens.
Die DGUV Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ wendet sich einerseits an Personen, die Sportstätten und Sportgeräte nutzen und für deren sicheren Betrieb verantwortlich sind. Andererseits richtet sie sich an Personen, die mit der Überprüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden. Die Überarbeitung umfasste größtenteils redaktionelle Änderungen sowie die Aufnahme von aktuelleren Bildern. Darüber hinaus wurden im Teil „Allgemeine Hinweise“ Textstellen ergänzt sowie die im Anhang befindlichen Vorschriften und Regeln aktualisiert. Die DGUV Information kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.
Die DGUV Regel 113-004 beschreibt insbesondere Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen, die bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen auftreten. So werden unter anderem Maßnahmen gegen Gefahrstoffe und gefährdenden Medien sowie gegen elektrische und mechanische Gefährdungen beschrieben. Zudem werden Zugangsverfahren ebenso wie Notfall- und Rettungsmaßnahmen behandelt.
Die Bestellung der Laserschutzbeauftragten wird mit der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) seit 2010 im staatlichen Arbeitsschutzrecht gefordert. Der Laserschutzbeauftragten unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Laserbetriebs. In diesem Grundsatz werden die Anforderungen an die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten und fachkundigen Personen unter Berücksichtigung der OStrV und der Technischen Regel Optische Strahlung (TROS) Laserstrahlung beschrieben.
In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sicht in den Arbeitsraum beeinträchtigt wird (z. B. durch ein zu kleines Sichtfenster), der mögliche Arbeitstakt nicht erreicht wird oder Tätigkeiten ohne Manipulation überhaupt nicht möglich sind (z. B. beim Einrichten oder bei der Fehlersuche und -beseitigung).
Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV hat die DGUV Information „Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ (DGUV Information 205-031) erstellt, die die Mindestanforderungen an Zusatzausrüstungen hinsichtlich der Wechselwirkung mit der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehr während der Benutzung beschreibt.
Diese Information gibt Empfehlungen für eine gute Sichtbarkeit von rad fahrenden Personen im Straßenverkehr sowie Hinweise zur Ausstattung eines sicheren Fahrrads inklusive einer Checkliste. Außerdem enthält sie Empfehlungen zum richtigen Tragen eines Fahrradhelms.