Geändert DGUV Information 208-026 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 208-026 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 208-026 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

Karusselltüren werden im Allgemeinen als Außentüren eingesetzt. Sie schützen das Gebäudeinnere vor Zugluft, Lärm und Schmutz. Zusätzlich reduzieren sie den Wärmeaustausch zwischen dem Innen und Außenbereich des Gebäudes.

Die Information behandelt ausschließlich kraftbetätigte Karusselltüren, deren Bewegung automatisch oder manuell eingeleitet werden kann. Im Anschluss befinden sich Bedingungen für deren sicheren Betrieb. Neben den Sicherheitsanforderungen sind Informationen, die Betreiber bei der Planung, im Austausch mit Fachleuten und im Betrieb unterstützen sollen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier