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Beiträge aus 2018

Neu VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien – Probenaufbereitung und Analyse

Die Richtlinie legt die Vorgehensweise zur Aufbereitung von Proben aus Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien fest, wenn diese qualitativ auf Asbesthaltigkeit untersucht werden sollen. Weiterhin legt sie ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben fest. Die Richtlinie ist anwendbar für Proben, die entsprechend DIN 19698 bzw. LAGA PN 98 genommen wurden.

Neu VDI/VDE 2182 Blatt 4 Informationssicherheit in der industriellen Automatisierung – Empfehlungen zur Umsetzung von Security-Eigenschaften für Komponenten, Systeme und Anlagen

Die Richtlinie richtet sich an die Verantwortlichen für die Anforderungsspezifikation, das Design, die Implementation und das Deployment von Komponenten, Systemen und Anlagen. Sie basiert auf Anforderungen und Vorgaben der Richtlinienreihe VDI/VDE 2182 sowie der NAMUR NE 153 und setzt sich im Besonderen mit den Randbedingungen aus der Sicht eines Herstellers auseinander.

Neu DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen“

Licht benötigt der Mensch zum Sehen, Kontraste erkennen, Farben unterscheiden und um Bewegungen wahrzunehmen. Licht beeinflusst darüber hinaus den biologischen Rhythmus des Menschen, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Diese nichtvisuellen Wirkungen Licht – in der Literatur auch biologische Lichtwirkungen genannt – sind somit bedeutsam für die Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind insbesondere Schicht- und Nachtarbeit Arbeitsformen, häufig mit ungünstigen Auswirkungen auf die Gesundheit. Diese reichen von Ein- und Durchschlafstörungen, Verdauungsproblemen über Herz-Kreislauf- sowie Stoffwechselstörungen bis hin zu psychischen Problemen.

Neu DIN EN ISO 17099:2018-10 – Entwurf Strahlenschutz – Durchführungskriterien für Laboratorien zur Anwendung des zytokinase-blockierten Mikrokerntests (CBMN) in Lymphozyten des menschlichen peripheren Blutes im Rahmen der biologischen Dosimetrie (ISO 17099:2014); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 17099:2017

Der internationale Norm-Entwurf wurde vom TC 85/SC 2 „Strahlenschutz“, der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet. Dieser internationale Norm-Entwurf stellt eine Leitlinie für die Durchführung des CBMN-Tests zur Beurteilung von Dosen unter Anwendung dokumentierter und validierter Verfahren bereit.

Neu DIN EN 62443-3-2:2018-10;VDE 0802-3-2 – Entwurf VDE 0802-3-2 Sicherheit für industrielle Automatisierungssysteme – Teil 3-2: Sicherheitsrisikobeurteilung und Systemgestaltung (IEC 65/690/CDV:2018); Deutsche und Englische Fassung prEN 62443-3-2:2018

Die Reihe der Internationalen Normen IEC 62443 legt die Erreichung der IT-Sicherheit in Automatisierungssystemen fest und dieser Teil, wie aus einer Risikoanalyse auf die Definition des betrachteten Systems geschlossen werden kann sowie auf dessen Aufteilung in Zonen und Conduits. Ferner wird geregelt, wie diesen Zonen und Conduits zu erreichende Security-Level zugeordnet werden (SL-T).

Neu DIN EN 61482-2-100:2018-10;VDE 0682-306-2-100 – Entwurf VDE 0682-306-2-100 Arbeiten unter Spannung – Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens – Teil 2: Anforderungen; Deutsche und Englische Fassung FprEN 61482-2:2018/FprAA:2018

Dieser Teil der IEC 61482 gilt für Schutzkleidung, die bei Arbeiten verwendet wird, bei denen die Gefahr eines elektrischen Lichtbogens besteht. Die Internationale Norm beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für Materialien und Kleidungsstücke für Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens für elektrotechnisches Personal.

Neu DGUV Information 215-322 Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern

Der Betrieb einer Veranstaltungsstätte birgt zahlreiche Gefahren. Damit für alle Beteiligten auf und hinter der Bühne sowie die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungsstätte ein optimales Maß an Sicherheit gewährleistet ist, sind besondere Voraussetzungen unentbehrlich, die der Unternehmer bzw. der Betreiber der Veranstaltungsstätte zu garantieren hat. Er muss alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Veranstaltung und zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe treffen.

Neu DGUV Information 205-030 Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

Druckgasbehälter, wie Propan- und Acetylengasflaschen, sind weit verbreitet und stellen somit im Brandeinsatz für Einsatzkräfte von z. B. Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen eine besondere Gefahr dar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat zum spezifischen Verhalten von Acetylen- und Propangasflaschen im Brandfall umfangreiche Versuchsreihen durchgeführt.

Neu TRGS 552 Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B

Diese TRGS dient zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen, die während ihrer Tätigkeit krebserzeugende N-Nitrosamine der Kategorien 1A und 1B über die Atemwege oder Hautkontakt aufnehmen können. Sie beschreibt zudem in Ergänzung zur TRGS 4002 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ Vorgehensweisen bei der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Belastungen durch krebserzeugende N-Nitrosamine (Kat. 1A und 1B) an Arbeitsplätzen. Die TRGS 552gilt nicht für die in Anhang 2 Tabelle 2 aufgeführten N-Nitrosamine, bei denen sich in Prüfungen kein Hinweis auf eine krebserzeugende Wirkung ergeben hat. Die TRGS 552 gilt nicht für die Herstellung und Verwendung von N-Nitrosaminen in reiner oder konzentrierter Form (siehe Nummer 3.1 Absatz 2).

Geändert TRGS 460 Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik

Diese Technische Regel beschreibt eine schrittweise Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik und konkretisiert § 2 Absatz 15 GefStoffV: “Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene“.

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