Diese Richtlinie bietet Werkzeuge und Methoden an, mit denen eine Risikobewertung in Gebäuden nach DIN EN 61508 durchgeführt werden kann und dient als Konkretisierung zur DIN EN 61508.
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Diese Richtlinie bietet Werkzeuge und Methoden an, mit denen eine Risikobewertung in Gebäuden nach DIN EN 61508 durchgeführt werden kann und dient als Konkretisierung zur DIN EN 61508.
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In Deutschland sind rund 18 Millionen Beschäftigte an einem Büroarbeitsplätzen tätig, das heißt fast die Hälfte aller Erwerbstätigen arbeiten im Büro und sind damit Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Dabei sind Büroarbeitsplätze nicht nur in klassischen Verwaltungsbetrieben wie Banken und Versicherungen anzutreffen, sondern in nahezu allen Branchen unserer Wirtschaft.
Die Richtlinie gilt für alle Räume in Gebäuden, in denen sich bestimmungsgemäß Personen aufhalten.
Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze.
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Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ergibt sich aus verkehrsrechtlichen Vorschriften die Notwendigkeit für die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer, sich durch Kontrollen vor jeder Arbeitsschicht vom vorschriftsmäßigen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen.
Die Richtlinie dient zur Ermittlung der Zugkräfte und Anhängelasten für Schleppzüge mit ungebremsten Anhängern im innerbetrieblichen Einsatz, wobei als Zugmaschinen Schlepper oder andere kraftbetriebene Flurförderzeuge genutzt werden. Sie gilt nicht für fahrerlose Transportsysteme (FTS).
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Die DGUV Information 209-090 richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
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Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um folgenden Eintrag ergänzt worden.
Nach Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 müssen vom Unternehmer/Betreiber Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Anhand der daraus resultierenden Betriebsanweisungen sind Fahrer für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr bestimmungs- und ordnungsgemäß zu unterweisen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff „UVV-Prüfung“ nicht mehr aktuell.