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Beiträge aus 2017

Geändert TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“

Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ist geändert worden. In Nummer 4.2.1 Absatz 7 werden die Sätze 3 bis 5 wie folgt neu gefasst:
Explosionsgefährdete Bereiche können in Zonen eingeteilt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle kann dazu die EX-RL Beispielsammlung zur DGUV Regel 113-001, 

Neu DIN EN 474-1/A6:2017-09, Entwurf „Erdbaumaschinen – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche und Englische Fassung EN 474-1:2006+A4:2013/prA6:2017“

Dieser Änderungs-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Änderungs-Entwurf behandelt die maschinenspezifischen signifikanten Gefährdungen, beschreibt die dazugehörigen Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen an die Benutzerinformationen.

Neu DIN EN 378-4/A1:2017-09, Entwurf „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Deutsche und Englische Fassung EN 378-4:2016/prA1:2017“

Die Änderung berücksichtigt die Anpassung des Anhangs D „Wiederkehrende Prüfungen“ an die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Dieses Dokument (EN 378-4:2016/prA1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 182 „Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-01 AA „Sicherheit und Umweltschutz“

Neu VDI 2510 Blatt 3 Sicherer und störungsfreier Betrieb von Fahrerlosen Transportsystemen

Fahrerlose Transportsysteme (FTS) sind inzwischen fester Bestandteil vollautomatisierter Intralogistiksysteme. Bei der Planung und Auslegung aller Komponenten von FTS müssen die am geplanten Einsatzort vorhandenen Gegebenheiten und baulichen Belange berücksichtigt werden. Für die Gewährleistung eines vorschriftsmäßigen, sicheren und störungsfreien Betriebs des FTS spielen die Schnittstellen des FTS zur Infrastruktur und zu den peripheren Einrichtungen eine wichtige Rolle.

Geändert DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“

Die DGUV Information „Türen und Tore“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Geändert DGUV Grundsatz 309-009 „Kran-Kontrollbuch“

Ein Kran muss t​äglich vor Arbeitsbeginn auf den sicheren Zustand hin gepr​üft werden. Ebenso sind M​ängel und notwendige Reparaturen am Kran zu dokumentieren. Dieses Kran-Kontrollbuch dient der Dokumentation der durchgef​ührten Prüfungen durch den Kranf​ührer und die Kranf​ührerin. Ebenfalls wird die Feststellung von Mängeln sowie deren Abstellung dokumentiert.​

Detailliertere Informationen finden Sie hier

Neu TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen

Die TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“ beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Ihre Dokumentation ist gemäß LärmVibrationsArbSchV Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“).

Neu TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm

Die TRLV Lärm, Teil 2 „Messung von Lärm“ beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und der Auswertung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik sowie den Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten. (2) Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm,

Neu TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm

Die TRLV Lärm, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“ beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. Sie konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes vorgegebenen Rahmens. (2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung,

Borrelieninfektion eines Försters ist keine Berufskrankheit

Die Borrelieninfektion eines Forstwirts allein reicht nicht aus für eine Anerkennung als Berufskrankheit. Hierfür müssten neben der Infektion auch die typischen Symptome einer Borreliose im Vollbeweis vorliegen, hat das Bundessozialgericht entschieden.

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