Neu TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung | Regel-Recht aktuell Neu TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)

Neu TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung

Der Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“ der TROS Laserstrahlung beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Sie konkretisiert die Vorgaben der OStrV innerhalb des durch §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgegebenen Rahmens.

Die TROS Laserstrahlung gilt für Laserstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm.

Unabhängig von den in dieser TROS Laserstrahlung beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

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