Neu TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe | Regel-Recht aktuell Neu TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Neu TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B *) Hinweis zu Anpassungen:
– Die Texte wurden weiter an die CLP-VO und GefStoffV angepasst.
– Die Liste wurde nach CLP-VO bereinigt bzw. angepasst. Ergänzt wurde wieder „Arsenige Säure“
– in CLP-VO ist nur Arsensäure eingestuft.
– Ausschuss für Gefahrstoffe
– AGS-Geschäftsführung
– BAuA – www.baua.de/ags
– oder 2 entsprechend den Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft wurden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier