Geändert TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd

Die TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ ist geändert worden, indem Anlage 5 neugefasst wurde. Die neugefasste Anlage finden Sie hier https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-513-Aenderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3.  Hinweis: Die TRGS 513 selbst sowie die Anlagen 1-4 werden im Kontext der vorgesehenen Änderung der Gefahrstoffverordnung überarbeitet.

Detailliertere Informationen finden Sie hier