Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Geändert TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Die TRBA 250 ist stark geändert worden. Geändert wurde folgendes:

  • Im Inhaltsverzeichnis wird in Anhang 8 „…und Tieren…“ gestrichen.
  • In Nummer 1.1 wird der zweite Spiegelstrich gestrichen und der erste Spiegelstrich als normaler Satz angefügt. Im vierten Absatz wird „…, Tieren…“ gestrichen.
  • Nummer 1.2 wird gestrichen und die nachfolgenden Nummerierungen werden angepasst. − In Nummer 1.3 wird im vorletzten Abschnitt der zweite Satz gestrichen.
  • In Nummer 1.4 wird der zweite Spiegelstrich gestrichen und im sechsten Spiegelstrich „…- und veterinär…“ gestrichen.
  • In Nummer 2.2 wird „…und Tieren…“ gestrichen. − In Nummer 2.9 wird der zweite Absatz gestrichen.
  • In Nummer 2.10 wird „…, Tierärzte…“ und „…oder Tiermedizinische…“ gestrichen. − In Nummer 3.2.1 wird der letzte Satz gestrichen.
  • In Nummer 3.2.3 wird der zweite Spiegelstrich gestrichen. Im ersten Satz wird das Wort „geben“ durch „gibt“ ersetzt.
  • In Nummer 3.2.4 wird „…bzw. die Veterinärämter…“ und „… und des Friedrich-LöfflerInstituts.“ gestrichen.
  • In Nummer 3.3.1 wird im ersten Spiegelstrich „…nicht intakte…“ gestrichen. − In Nummer 3.4.1 wird im Hinweis „…bzw. in der Veterinärmedizin…“ und „…den Nummern 5.1 bzw. 5.9…“ gestrichen und durch „der Nummer 5.1“ ersetzt.
  • In Nummer 4 wird im dritten Absatz „…und in der Veterinärmedizin…“ gestrichen. − In Nummer 4.1.9 wird die erste Klammer im zweiten Satz und der letzte Satz vor dem Hinweis gestrichen. − In Nummer 4.1.11 wird der Teilsatz „…und dessen zugehörigen Verordnungen, insbesondere den Mutterschutzverordnungen,…“ gestrichen.
  • In Nummer 4.2.5 wird im zweiten Absatz im letzten Satz „Rangfolge“ durch „Kriterien“ ersetzt. In Absatz 4 Nummer 1 wird „…bzw. in folgenden Arbeitsbereichen mit…“ gestrichen und durch „aufgrund“ ersetzt. Der Text in Nummer 2 wird gestrichen und die Spiegelstriche werden an Nummer 1 angehängt. Die nachfolgenden Nummerierungen werden entsprechend angepasst. Aus Nummer 3 wird Nummer 2, es werden „…die Ziffern 1 und 2…“ gestrichen und durch „…Ziffer 1…“ ersetzt. Der zweite Satz wird gestrichen. Im Hinweis wird der erste Halbsatz ersetzt durch „Es ist zu vermeiden, …“ und der zweite Halbsatz des letzten Satzes wird gestrichen. Die Nummer 5 wird ersetzt durch: „Beim Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten müssen Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mit dem Ziel gestaltet werden, dass ein ungestörtes, unterbrechungsfreies und konzentriertes Arbeiten möglich ist.“. In Nummer 6 wird der erste Satz ersetzt durch: „Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Sicherheitsgeräte richtig anwenden können.“
  • In Nummer 5.6.2 wird im ersten Satz „…von Menschen oder Tieren…“ gestrichen. − In Nummer 5.6.4 wird im ersten Satz die Nummer „…, 180201…“ gestrichen.
  • In Nummer 5.6.5 wird im ersten Satz und letzten Satz „…und 180202*…“ gestrichen. − In Nummer 5.6.6 wird im zweiten Satz „…und 180202*…“ gestrichen.
  • In Nummer 5.8.2 wird in Absatz (1) der letzte Satz gestrichen.
  • In Nummer 5.8.4 werden in Absatz (3) der zweite Satz und der nachfolgende Hinweis gestrichen. − Der Hinweis zu Nummer 5.8 wird gestrichen.
  • Nummer 5.9 wird gestrichen.
  • In Nummer 6.1.3 wird im letzten Spiegelstrich in der Klammer „…, Unfälle in mikrobiologischen Laboratorien oder tierexperimentellen Einheiten“ gestrichen.
  • In Anhang 3 wird in Nummer 1.2 in Ziffer 9 der Teilsatz „… und der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)…“ gestrichen.
  • In Anhang 4 wird im ersten Satz der Verweis auf Nummer 4.2.5 angepasst in „…Nummer 4.2.5 Absatz 4 Ziffer 4…“. Im ersten Satz des letzten Spiegelstrichs wird die Nummerierung ebenfalls angepasst in „… die in Nummer 4.2.5 Absatz 4 Ziffer 3…“.
  • In Anhang 8 wird im Titel „…und Tieren…“ gestrichen.
  • In der Tabelle zum AS 18 01 01 wird im Hinweis „Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 01.“ gestrichen.
  • In der Tabelle zum AS 18 01 03* wird im Hinweis „Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 02*.“ gestrichen.
  • In der Tabelle zum AS 18 01 04 wird im Hinweis „Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 03.“ gestrichen.
  • Die Tabellen zu den AS 18 02 01, AS 18 02 02* und AS 18 02 03 werden gestrichen.
  • Im Anhang 9 wird der Text unter „Gefahrenbezeichnung“ ersetzt durch: „Es muss vor allem mit Infektionserregern gerechnet werden, die Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes auslösen können, exemplarisch sind hier Noroviren, Campylobacter spp. und Clostridium difficile zu nennen. Daneben können andere über Körperausscheidungen übertragbare Infektionserreger, wie Hepatitis-A-Virus, eine Gefährdung darstellen. Diese Erreger sind alle in die Risikogruppe 2 eingestuft.“

Anhang 10 „Vorschriften und Regeln, Literatur“ wird ersetzt durch:

10.1 Vorschriften und Regeln

10.1.1 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Europäische Richtlinien

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Beschlüssen des ABAS, insbesondere
  • TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien” − TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“
  • TRBA 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“
  • TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“
  • TRBA 462 „Einstufung von Viren in Risikogruppen“
  • TRBA 464 „Einstufung von Parasiten in Risikogruppen“
  • TRBA 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen“
  • Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“
  • Beschluss 610 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind“ TRBA und Beschlüsse des ABAS
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere
  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“
  • TRGS 525 „Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung“, TRGS
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere
  • ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ ASR
  • TRBS 1112 „Instandhaltung“ TRBS
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit – Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

10.1.2 Vorschriften, Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

DGUV-Vorschriften

  • Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
  • Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

DGUV Regeln und Informationen

  • Benutzung von Schutzkleidung (DGUV Regel 112-189)
  • Benutzung von Atemschutzgeräten (DGUV Regel 112-190)
  • Benutzung von Schutzhandschuhen (DGUV Regel 112-195)
  • Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung (DGUV Information 203-084)
  • Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen (DGUV Information 207-206)
  • Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen (DGUV Regel 101-017)
  • Risiko Nadelstich (DGUV Information 207-024)
  • Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren (DGUV Information 203-021)
  • Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes (DGUV Information 207-016) mit Ergänzungsmodul „Anforderungen an Funktionsbereiche“ (DGUV Information 207-017), sowie „Anforderungen an Pflegebereiche (DGUV Information 207-xxx)

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

  • Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Viren (DGUV Information 213-088)
  • Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Parasiten (DGUV Information 213-089)
  • Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Prokaryonten (Bacteria und Archaea) (DGUV Information 213-090)
  • Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze (DGUV Information 213-092)
  • Merkblattreihe „Sichere Biotechnologie“, insbesondere − Fachbegriffe (B 001)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

  • Patientenproben richtig versenden (BGW 09-19-011)
  • Abfallentsorgung – Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst (BGW 09-19-000)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
  • Information „Infektionsgefährdung und Schutzmaßnahmen in Orthopädieschuhtechnikbetrieben“ (S 051)

10.1.3 Normen und ähnliche Richtlinien

  • DIN EN 149 Atemschutzgeräte − Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln − Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
  • DIN EN 455 Teile 1 bis 4: Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
  • DIN EN 13300 Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich
  • DIN EN ISO 23907 Schutz vor Stich- und Schnittverletzung − Anforderungen und Prüfverfahren − Behälter für spitze und scharfe Abfälle

10.1.4 Spezielle Literatur zu einzelnen Nummern und Anhängen

Zu Nummer 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), siehe www.rki.de, Menüpunkt: Infektionsschutz, Menüpunkt: Infektionsund Krankenhaushygiene, insbesondere
  • Empfehlungen zur Händehygiene
  • Anforderung der Krankenhaushygiene und des Arbeitsschutzes an die Hygienebekleidung und persönliche Schutzausrüstung
  • Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen
  • Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen
  • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezentralen Desinfektionsmittel- Dosiergeräten
  • Infektionsprävention in Heimen
  • Anforderungen der Hygiene an die baulich-funktionelle Gestaltung und apparative Ausstattung von Endoskopieeinheiten
  • Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
  • Anhang zu den Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis − Infektionsprävention in der Zahnheilkunde
  • Anforderungen an die Hygiene (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node. html)
  • Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) über humanpathogene Erreger: rki.de
  • Informationen des ABAS: baua.de/abas
  • Informationen der DGUV und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: dguv.de

Zu Nummer 4 Schutzmaßnahmen

4.1.9 Diagnostische Proben

  • „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), 2015, mit zugehörigen Verordnungen und Verpackungsanweisungen P620 und P650.

4.2.2 Toiletten

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • Gebhardt, I. Levchuk, C. Mühlemeyer, K.-H. Lang, Abschlussbericht zum Forschungsprojekt F 2159 „Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen“, BAuA Dortmund/Berlin/Dresden 2013, www.baua.de
  • Johnson DL; Mead KR; Lynch RA; Hirst DV, Lifting the lid on toilet plume aerosol: A literature review with suggestions for future research, American journal of infection control 2013, 41 (3):254-8
  • S Strauss, P Sastry, C Sonnex, S Edwards, J Gray, Contamination of environmental surfaces by genital human papillomaviruses, Sex Transm Infect 2002; 78:135-138, http://sti.bmj.com/content/78/2/135.full.pdf+html

4.2.7 Schutzkleidung

  • ABAS-Beschluss 45/2011 „Kriterien zur Auswahl der PSA bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe“ vom 5.12.2011, baua.de/abas

4.2.8 Schutzhandschuhe

  • DIN EN 455 Teile 1 bis 4 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
  • DIN EN 420 Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 374 Teil 1 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen – Terminologie und Leistungsanforderungen
  • Onlineportal „Branchen-Arbeits-Schutz-Informations-System (BASIS)“, Modul Handund Hautschutz, Dentaltechnik, http://www.basis-bgetem.de/hh

4.3.4 Persönliche Schutzausrüstung (Schutzstufe 3)

  • Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose „Infektionsprävention bei Tuberkulose“, Pneumologie, Online-Publikation 2012

Zu Nummer 5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen

5.7 Multiresistente Erreger

  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), siehe www.rki.de, Menüpunkt: Infektionsschutz, Menüpunkt: Infektionsund Krankenhaushygiene, insbesondere
  • Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
  • Kommentar zu den „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSAStämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“
  • Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen

5.9.7 Aufbereitung von Instrumenten

  • Beschluss 603 des ABAS „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierter Agenzien in TSE-Laboratorien“, baua.de/abas
  • Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, Bundesgesundheitsblatt 2012, 55, S. 1244–1310, bzw. rki.de

Zu Anhang 1 Sonderisolierstationen (Schutzstufe 4)

  • Fock, Peters, Wirtz, Scholz, Fell, Bußmann; Rahmenkonzept zur Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen Seuchengeschehen; Gesundheitswesen 2001; 63:695-702; Georg Thieme Verlag Stuttgart
  • Fock, Koch, Wirtz, Peters, Ruf, Grünewald; Erste medizinische und antiepidemische Maßnahmen bei Verdacht auf virales hämorrhagisches Fieber; Me. Welt 5/2001

Siehe auch aktuelle Informationen des Robert Koch-Institutes im Internet.

Zum Umgang mit hochkontagiösen lebensbedrohlichen Krankheiten siehe z.B. https://hsm.hessen.de/gesundheit/infektionskrankheiten/hochkontagioeselebensbedrohende-erkrankungen

  • DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz – Anforderungen
  • DIN EN 170 Persönlicher Augenschutz – Ultraviolettschutzfilter – Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
  • DIN EN 374 Teil 1 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen – Terminologie und Leistungsanforderungen
  • DIN EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
  • DIN EN 420 Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 12941 Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Zu Anhang 4 Erfahrungen beim Einsatz von Sicherheitsgeräten

  1. „Verzeichnis sicherer Produkte“ im Portal www.sicheres-krankenhaus.de der Unfallkasse NRW und der BGW
  2. „Raster einer Gefährdungsbeurteilung für das Dekonnektieren von Shuntkanülen“, BGW, Empfehlung des ABAS mit Beschluss 7/2010 am 18.05.2010 zur TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“
  3. Sowie weitere Stellungnahmen des ABAS zur TRBA 250, siehe www.baua.de/abas Link: Sonstige Stellungnahmen des ABAS
  4. Zu Anhang 7 Informationen zum korrekten Sitz, zur Tragedauer von FFP-Masken, zum Unterschied von MNS und FFP-Masken sowie zu Partikelgrößen in infektiösen Aerosolen
  5. Auswahlhilfe für Atemschutzgeräte: Der Fittest – ein Muss für Betriebe? C. Thelen, sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell, Nr. 2, 2013, S. 74-76.
  6. DIN EN 149 (August 2009) „Atemschutzgeräte − Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln − Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
  7. Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUVGrundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ (BGI/GUV-I 504-26, Ausgabe Oktober 2010); siehe http://www.dguv.de/publikationen
  8. Institute of Medicine of the National Academies, „Reusability of Facemasks During an Influenza Pandemic: Facing the Flu”, April 2006, http://www.iom.edu/CMS/3740/32033/34200.aspx
  9. DIN EN 14683 Chirurgische Masken − Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe Februar 2006, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
  10. Zur Frage des geeigneten Atemschutzes vor luftübertragenen Infektionserregern; Dreller, S., Jatzwauk, L., Nassauer, A., Paskiewicz, P., Tobys, H.-U., Rüden, H., Gefahrstoffe − Reinhalt. d. Luft, 66 (2006) Nr. 1−2, S. 14 − 24.
  11. Kappstein, Nosokomiale Infektionen, Georg Thieme Verlag 2009.
  12. W. Yang, S. Elankumaran, L.C. Marr, „Concentrations and size distributions of airborne influenza A viruses measured indoors at a health centre, a day-care centre and on aeroplanes”, J. R. Soc. Interface (2011), 8 , S. 1176 -1184.
  13. F.M. Blachere, W.G. Lindsley, T.A. Pearce, S.E. Anderson, M. Fisher, R. Khakoo, B.J. Meade, O. Lander, S. Davis, R.E. Thewlis, I. Celik, B.T. Chen, D.H. Beezhold, „Measurement of Airborne Influenza Virus in a Hospital Emergency Department“, Clinical Infectious Diseases 2009, 48, S. 438 – 440. Weitere Literatur zur Leistungsfähigkeit von FFP-Masken und MNS (surgical masks): Evaluating the protection afforded by surgical masks against influenza bioaerosols, Gawn, J., Clayton, M., Makison, C., Crook, B., HSL, Research Report 619, Ed. Health and Safety Executive, UK 2008, siehe http://www.hse.gov.uk/research/rrhtm/rr619.htm

Zu Anhang 8 Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von Menschen entsprechend der LAGA-Vollzugshilfe Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18 „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“, Stand: September 2009, siehe http://www.laga-online.de

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