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Geändert TRBS 1112 Teil 1 – Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten

Technische Regel für Betriebssicherheit

Ausgabe: März 2010
GMBl 2010 S. 615 [Nr. 29] (12.05.2010)
Änderung: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] (06.02.2024)

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Geändert TRGS 509 – Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Juni 2022
GMBl 2022 S. 608 [Nr. 24-26] vom 20.07.2022
berichtigt: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] vom 06.02.2024

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Geändert TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Januar 2006
BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55
Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024, S. 18 [Nr. 1] (vom 15.01.2024)

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Neu TRBA 405 Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

Ausgabe: Dezember 2023
GMBl Nr. 50/2023 vom 11. Dezember 2023, S. 1092 bis 1103

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Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Diese TRBS 1201 Teil 4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Geändert TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

Technische Regel für Gefahrstoffe

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Geändert TRBA 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“ Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Vom 21.Juli.2023
(GMBl. Nr. 38 vom 21.07.2023 S. 800)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder.

Geändert Neue Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRGS 900

Im Juni 2023 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 35, S. 755-756) Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben.

Neben den Änderungen und Ergänzungen wurden folgende Einträge aus der Tabelle gestrichen:
• Aldrin (ISO),

Geändert TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Vom 22. Juli 2016
(GMBl Nr. 29/30 vom 22.07.2016 S. 562; 17.10.2016 S. 826 16; 14.08.2019 S. 477 19; 14.04.2020 S. 284 20; 10.11.2020 S. 967 20a;

Neu TRBS 1116 – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 532)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

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