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Gesetze, Verordnungen, Regeln

Regelwerk der DGUV

  • Geändert DGUV Information 209-030 Pressenprüfung

    Die DGUV Information 209-030 bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu Sicherheitsüberprüfungen von Presse der Metallbearbeitung. Sie richtet sich hauptsächlich an Betreiber und Betreiberinnen sowie an Personen, die solche in Deutschland betriebene Pressen prüfen und sicherheitstechnisch beurteilen.

    Änderungen zur letzten Ausgabe Januar 2023:

    • Kleinere Korrekturen
    • Formulierungsverbesserungen
    • Umsortierungen
    • Ergänzungen der Tabellen 8 und 10
    • Änderung einer Zeitpunktsangabe in Zusammenhang mit vermutlich gegebener Sicherheit alter hydraulischer Gesenkbiegepressen im Anhang 5

     Ausgabedatum: 10/2025

    Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Dezember 2025.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

  • Geändert DGUV Information 209-036 Bandsägewerke – Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

    Die überarbeitete DGUV Information 209-036 richtet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und an die Beschäftigten der Sägewerksindustrie. Sie bietet eine praktische Hilfestellung für die Auswahl und die Anwendung von Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Blockbandsägen.

    Änderungen zur letzten Ausgabe September 2019:

    • Neufassung des ersten Teils der Schrift (Beschaffung, Umbau und Handel).
    • Die Kapitel „Instandhaltung, Reparatur und Entstörung“ sowie „Anforderungen und Empfehlungen für die Ausführung bestimmter Anlagenteile“ wurden neu gefasst und inhaltlich ergänzt.
    • Aktualisierung der Abbildungen.
    • Reduzierung der Zusammenstellung der baujahrsabhängigen Bau- und Ausrüstungseigenschaften der Maschinen auf den aktuellen Stand gemäß Maschinenrichtlinie.
    • Ergänzung von Unterweisungshilfen und Mustergefährdungsbeurteilungen.

    Ausgabedatum: 09/2025

    Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Dezember 2025.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

Normen

Rechtsprechung & Urteile

  • Sozialgericht stellt Arbeitsunfall bei ehrenamtlicher „Gassi-Geherin“ für Tierheim fest

    Arbeitsunfall zum Nachteil der zuständigen Berufsgenossenschaft im Fall einer ehrenamtlichen Gassi-Geherin eines Tierheimvereines fest. Die Gassi-Geherin und zeitweise auch Kassenprüferin des Tierheimvereins war beim Ausführen eines in dem Tierheim untergebrachten Hundes auf einem Trampelpfad ausgerutscht und hatte sich dabei eine Weber-C-Sprunggelenksfraktur zugezogen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, dass es sich nicht um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bei dem ehrenamtlichen Ausführen des Hundes gehandelt habe.

    Das Sozialgericht Oldenburg hob die Entscheidung der Berufsgenossenschaft mit der Begründung auf, dass alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses im Falle der Klägerin erfüllt seien. Das Ausführen der Hunde habe für das Tierheim einen wirtschaftlichen Wert und entspreche dem Willen des Unternehmers. Die Mitgliedschaft in einem nichtrechtsfähigen Verein schließe die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Das Gassi-Gehen sei keine Vereinspflicht, dies stehe aufgrund der Satzung des Tierheimes fest. Vielmehr gehe diese Tätigkeit weit hierüber hinaus und könne auch nicht mit Aspekten des Tierwohls begründet werden. Schließlich sei auch der Umfang der Tätigkeit nicht als gering einzuschätzen, da das Gassigehen mehrfach die Woche erfolgte. Die Klägerin habe dabei den Weisungen des Vereins unterlegen, da ihr die Hunde nicht zur freien Verfügung stünden und sie diese beispielsweise nur zu festen Zeiten abholen durfte.

    Sozialgericht Oldenburg Urteil 07.05.2025 – S 73 U 162/21