Zurückgezogen DGUV Regel 108-004 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (bisher: GUV-R 181)
Die DGUV Regel 108-004 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (bisher: GUV-R 181) ist zurückgezogen worden, da die DGUV Regel mit der DGUV Regel 108-003 identisch ist.