Zurückgezogen DGUV Regel 108-002: Tankstellen | Regel-Recht aktuell Zurückgezogen DGUV Regel 108-002: Tankstellen – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Zurückgezogen DGUV Regel 108-002: Tankstellen

Die DGUV Regel 108-002: Tankstellen ist zurückgezogen worden.

Die DGUV Regel 108-002 (ehemals BGR 147) stammt aus dem Jahr 1996 und behandelt zum Teil Themen, die für den Großteil der heutigen Tankstellenbetriebe nicht mehr aktuell sind, z. B. Fahrzeugreparatur oder Schweiß- und Lackierarbeiten. Dazu beinhaltet sie zahlreiche Verweise auf veraltete Unfallverhütungsvorschriften, ZH1-Schriften und Arbeitsstät-tenrichtlinien. Mit der TRBS 3151/TRGS 751 sind umfassende staatliche Regelungen zu Bau, Einrichtung und Betrieb von Tankstellen in Kraft ge-treten. Ergänzt werden diese Regelungen durch relevante Schriften des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger, so etwa die DGUV Information 209-007 „Fahrzeuginstandhaltung“.