Zurückgezogen DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
In der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ sind folgende Abschnitte zurückgezogen worden:
- Abschnitt 2.21 „Gießereien“: Darin enthaltene Inhalte wurden in die DGUV Regel 109-608 „Branche
Gießereien“ aufgenommen. - Abschnitt 2.8. „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“: Darin enthaltene Inhalte wurden in die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ aufgenommen.
- Abschnitt 2.9 „Betreiben von Stetigförderer“: Die in Abschnitt 2.9 „Betreiben von Stetigförderern“ der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ enthaltenen Aussagen sind überholt und mittlerweile in anderen Regelungen enthalten:
- Betriebssicherheitsverordnung bzgl. Prüfung
- DGUV Information 208-018 „Stetigförderer“ bzgl. Mindestalter für die
Bedienperson von fahrbaren Traggerüsten und der Windsicherung - Betriebsanleitung der jeweiligen Hersteller