Zurückgezogen DGUV Information 211-002 „Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten“
Die DGUV Informationen 211-002 (frühere GUV-I 508-1) und 211-003 (frühere BG-I 508-1) sind dabei inhaltlich identisch. Da die DGUV Regel 100-001 (Ausgabe 2014) im Abschnitt 2.12 für Betriebe ausführlichere und aktuellere Informationen zur Pflichtenübertragung (einschließlich Muster) bereithält als die genannten DGUV Informationen, werden sie nicht überarbeitet, sondern zurückgezogen.