Zurückgezogen DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“
Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Art und Form der Dokumentation sind dazu nicht konkret festgelegt. Auf Grund von zunehmend geäußerten Bedenken bei der datenschutzrechtlich zulässigen Anwendung der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen mit der DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“ hat der Fachbereich Erste Hilfe beschlossen, die DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“ zurückzuziehen und folglich auch keinen Nachdruck mehr zu veranlassen. Der Fachbereich hat allerdings ergänzend beschlossen, dass Restbestände bei den Trägern aufgebraucht werden können.
Zur Dokumentation kann weiterhin die DGUV Information 204-021 „Meldeblock“ oder auch der im Internetauftritt des Fachbereiches Erste Hilfe verfügbare „Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen“ verwendet werden. Es ist für die Mitgliedsbetriebe auch möglich, die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen elektronisch vorzunehmen. Die entsprechenden Hinweise auf die Dokumentationsmöglichkeiten von Erste-Hilfe-Leistungen in den einschlägigen Schriften werden sukzessive im Zuge der Aktualisierungen angepasst.