Zurückgezogen DGUV Grundsatz 310-006 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen“ | Regel-Recht aktuell Zurückgezogen DGUV Grundsatz 310-006 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen“ – Regel-Recht aktuell
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Zurückgezogen DGUV Grundsatz 310-006 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen“

Die Konkretisierungen zu den Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person für Flüssiggasanlagen sind nunmehr in der TRBS 1203 4.2 (2) Ziffer 1-5 festgeschrieben.