Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) | Regel-Recht aktuell Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) – Regel-Recht aktuell
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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)

Am 19. November 2016 ist die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) in Kraft getreten. Damit ist die letzte europäische Arbeitsschutz-Richtlinie zum „Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen“ in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesregierung kommt damit ihren europäischen Verpflichtungen nach. Die Verordnung wurde am 18. November 2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 54 S. 2531 veröffentlicht.

Die Vorschriften der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern gewährleisten – unabhängig von der Größe des Betriebes – durch präventive Maßnahmen mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Damit trägt die neue Verordnung auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen bei.

Elektromagnetische Felder sind überall vorhanden. Sie treten insbesondere bei technischen Anwendungen auf, bei denen elektrischer Strom erzeugt, übertragen oder verbraucht wird. Aufgrund der geringen Feldstärken stellen sie in der Regel keine Gefährdung für den Menschen dar. Bei bestimmten technischen Anwendungen können jedoch starke elektromagnetische Felder entstehen wie etwa bei industriellen Verfahren zum Schweißen und Siegeln, bei Galvanik- und Elektrolyseverfahren, bei Funk- und Radaranwendungen, bei der Stromerzeugung oder bei medizinischen Verfahren wie der Magnetresonanztomographie (MRT). Die gesundheitlichen Folgen einer hohen Exposition am Arbeitsplatz hängen insbesondere von der Art der elektromagnetischen Strahlung (z. B. unterschiedlicher Frequenzbereich) und deren Intensität ab und können sehr verschieden sein. Im Hochfrequenzbereich (z.B. Rundfunksender, Radar) kann es bei bestimmten Expositionen im Einzelfall zu Verbrennungen auf der Haut kommen. Im Niederfrequenzbereich (z.B. Schweißen, Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung) kann es bei einer Überexposition zu Beeinträchtigung der Funktion des zentralen oder peripheren Nervensystems und in der Folge z.B. zu Schwindel, Übelkeit, Magnetophosphenen (Lichterscheinungen auf der Netzhaut) oder unkontrollierten Muskelkontraktionen führen. In der EMF-Verordnung werden Grenzwerte und Auslöseschwellen festgelegt, bei deren Einhaltung schädigende Wirkungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ausgeschlossen sind.

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