Neu Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung — WFwVO)
Das Saarland hat eine neue Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren (WFwVO) erlassen. Dies wurde aufgrund § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 454), neugefasst. Sie ist seit 11. März in Kraft und löst damit die Vorgängerverordnung aus dem Jahr 2008 ab.
Sie finden die Verordnung hier