Verletzung eines LKW-Fahrers bei Verkehrskontrolle ist kein Arbeitsunfall
Bei Rangelei mit Polizei verletzt – LKW-Fahrer nicht unfallversichert
Das Sozialgericht Hannover wies die Klage eines Berufskraftfahrers gegen die BerufsÂgenossenschaft auf Anerkennung eines Vorfalles als Arbeitsunfall ab.
Der Kläger war im April 2019 im Auftrage eines Logistikunternehmens als Fahrer eines LKW-Gespanns unterwegs, als sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle herausstellte, dass sein Führerschein bereits seit Mai 2018 zur Beschlagnahme ausgeschrieben war. Der Untersagung der Polizeibeamten zur Weiterfahrt und der Aufforderung, das Fahrzeug zu verschließen, kam der Kläger nach. Die Situation eskalierte als der Kläger die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel verweigerte. Dabei zog sich der Kläger eine Ellenbogendistorsion mit Sehnenabriss zu, die durch Anlegen eines Oberarmgipses versorgt werden musste.
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Sozialgericht Hannover, Urteil vom 10.06.2024
–Â SÂ 58Â UÂ 232/20Â –