Geänderte TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (TRBA 460) gilt für die Einstufung von Pilzen in Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung. In der geänderten Fassung wurde in Nummer 3.5 die Liste um Aspergillus tubingensis ergänzt.
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