Die fachliche Qualifikation von zur Prüfung befähigten Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen. Die Auswahl der zur Prüfung befähigten Personen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV orientiert sich in der betrieblichen Praxis an den dort eingesetzten Arbeitsmitteln oder nach der Art der überwachungsbedürftigen Anlage.
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