Die Richtlinie gibt brandschutztechnische Empfehlungen für die Planung und Errichtung sowie den Betrieb von Hochregalanlagen. Die in der Muster-Industriebaurichtlinie genannten, weitergehenden Anforderungen für Hochregalanlagen mit Lagerguthöhen über 9 Meter, können dieser Richtlinie entnommen werden. Einsprüche sind bis 31. Juli 2016 möglich.
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