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Geändert TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien

Diese TRGS enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aus Nanomaterialien bestehen oderenthalten.

Neu TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“

(1)  Diese TRGS enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aus Nanomaterialien bestehen oderenthalten. Nanomaterialien im Sinne dieser TRGS umfassen sowohl unter REACH registrierte als auch nicht registrierte Nanoformen von Stoffen entsprechend Anhang VI der Verordnung (EG) Nr.

3. Praxistag Prävention: Sicherer Umgang mit Nanomaterialien: DGUV Nano-Portal und „Nanoramen“

n welchen Anwendungsbereichen werden Nanomaterialien benutzt? Bei welchen Tätigkeiten können sie freigesetzt werden? In wieweit lassen sich bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen auf Nanomaterialien übertragen?
Antworten auf diese Fragen geben das DGUV Nano-Portal sowie mehrere E-Learning-Tools, die sogenannten „Nanoramen“.

In dieser Veranstaltung

  • werden Sie mit den Grundbegriffen und Anwendungen von Nanotechnologien und -materialien vertraut gemacht
  • erfahren Sie,

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