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Veranstaltungen

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffmessstellen (EAK)

Im kommenden Jahr ist wieder ein ErfahrungsAustauschKreis am 07.03.2016 in München geplant.

Das Programm und die Anmeldung kann hier heruntergeladen werden.

Berichtigte TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern“

Die TRGS 510 „ Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern“ ist berichtigt worden. Berichtigt wurden Nummer 7.2, „Erläuterungen zu Tabelle 2“, wo es jetzt heißt: „7 Oxidierende/brandfördernde Gefahrstoffe dürfen … … 2. in Lagermengen von mehr als 1 t unter den Einschränkungen der Erläuterung,

Geänderte TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“

Die TRGS 509 „ Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden. In Nummer 9.7.1 Absatz 2 muss der letzte Klammerausdruck lauten „(Baustoff-klasse A1 oder A2s1d0 nach DIN EN 13501-1)“.

Geänderte und ergänzte TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ ist geändert und ergänzt worden. Die Änderungen und Ergänzungen wurden in Anlage 1 vorgenommen. Die detaillierten Änderungen und Ergänzungen finden Sie hier

Geänderte und ergänzte TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“

Die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ ist geändert und ergänzt worden. Die Änderungen und Ergänzungen wurden in Nummer 3 „Liste der biologischen Grenzwerte“ und Nummer 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ vorgenommen. Die detaillierten Änderungen und Ergänzungen finden Sie hier

Geänderte und ergänzte TGRS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TGRS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ ist geändert und ergänzt worden. Änderungen und Ergänzungen sind in Nummer 2.4.1., Nummer 2.7, Nummer 3 und Nummer 4 vorgenommen worden. Die detaillierten Änderungen und Ergänzungen finden Sie hier

Änderung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 509

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ (TRGS 509) ist zum 30. November 2015 berichtigt, geändert und ergänzt worden. Änderungen gab es in Nummer 9.7.1 Absatz 2 sowie in Anlage 2 bei Nummer 4.3.3 Absatz 1,

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