Die Richtlinie beschreibt die zeitlich an die Planung und Genehmigung eines Gefahrstofflagers anschließenden Phasen der Errichtung und des Betriebs. Dementsprechend wird hier der Begriff „Betreiben“ sehr weit gefasst: Er beinhaltet neben dem eigentlichen Betrieb des Lagers auch dessen Errichtung auf Basis der erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse;
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Durch diese AMR sollen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV für Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot von Angebotsvorsorge definiert werden (sogenannte Abschneidekriterien).
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Das Seminar richtet sich an Personen, die Gefährdungsbeurteilungen und Expositionsermittlungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Messtechnischen Dienste und der Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger (UVT)) und hierzu den GESTIS-Stoffmanager nutzen.
Der GESTIS-Stoffmanager ist ein webgestütztes Instrument zur Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur inhalativen und dermalen Exposition nach TRGS 400.…
Inhalt
Zum Thema
Praktisch jedes deutsche Unternehmen wird mit Gefahrstoffen tätig.
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Die TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ ist geändert und ergänzt worden. Für die aktualisierte Fassung wurden in der Vorbemerkung die Sätze 2, 4 und 5 neugefasst sowie Nummer 6.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge.
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Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ ist geändert und ergänzt worden. Für die aktualisierte Fassung wurden in der Vorbemerkung der TRGS die Sätze 2, 4 und 5 geändert. Zudem wurden Nummer 3.2.1 Absatz 1 Nr. 3 und Nummer 8.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge neugefasst und Anlage 4 gestrichen.
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Die DGUV Information 213-500 „Allgemeiner Teil – Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“ (bisher: BGI 505-0) ist geändert worden.
Die DGUV Information 213-500 beschreibt die Anforderungen an Messverfahren sowie deren Anwendung und beurteilt diese unter dem Aspekt der praktischen Anwendung.
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Die DGUV Information 213-023 „Gefahrstoffe schnell und praxisnah im Griff“ ist zurückgezogen worden.  Die Inhalte sind nicht mehr aktuell, eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen.
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