Die Richtlinie beschreibt die zeitlich an die Planung und Genehmigung eines Gefahrstofflagers anschließenden Phasen der Errichtung und des Betriebs. Dementsprechend wird hier der Begriff „Betreiben“ sehr weit gefasst: Er beinhaltet neben dem eigentlichen Betrieb des Lagers auch dessen Errichtung auf Basis der erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse;
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