Englischer Titel:Â Information signs for fire brigade
Ausgabedatum: 02/2025
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Englischer Titel:Â Information signs for fire brigade
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Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV hat die DGUV Information „Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ (DGUV Information 205-031) erstellt, die die Mindestanforderungen an Zusatzausrüstungen hinsichtlich der Wechselwirkung mit der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehr während der Benutzung beschreibt.
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Die vorliegende DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ richtet sich an die Träger bzw. Trägerinnen der Feuerwehr und gibt Hilfestellung bei der Umsetzung von Anforderungen aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und DGUV Vorschriften. Sie kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter PSA herangezogen werden und zeigt Wege auf,
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Dieses Dokument ist vorgesehen als Änderung zu DIN EN 469:2020-12. DIN EN 469:2020-12 legt Mindestleistungsanforderungen für Schutzkleidung fest, die dafür vorgesehen ist, bei Tätigkeiten der Feuerwehr getragen zu werden.
Der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Mit der Fassung Dezember 2021 wurde die Ausgabe vom Mai 2021 nachträglich korrigiert.
Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die so zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Forderung wird in § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.
Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor – auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereichs nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, für den klare Schutz- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben sind. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen können diese Gefahrstoffe akute oder chronische Gesundheitsschäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen.
Dieser Norm-Entwurf beschreibt Personenschutzeinrichtungen für Einsatzkräfte, die im Bereich der Feuerwehren und anderer Bedarfsträger als ortsveränderliche Schutzeinrichtung zur Verwendung in fremden Netzen (230 V~/400 V~/16 A) eingesetzt werden.
Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV hat die DGUV Information „Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ (DGUV Information 205-031) erstellt, die die Mindestanforderungen an Zusatzausrüstungen hinsichtlich der Wechselwirkung mit der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehr während der Benutzung beschreibt.
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Die Inkraftsetzung dieser Muster-Unfallverhütungsvorschrift der DGUV bedarf der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.