Der Betrieb einer Veranstaltungsstätte birgt zahlreiche Gefahren. Damit für alle Beteiligten auf und hinter der Bühne sowie die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungsstätte ein optimales Maß an Sicherheit gewährleistet ist, sind besondere Voraussetzungen unentbehrlich, die der Unternehmer bzw. der Betreiber der Veranstaltungsstätte zu garantieren hat. Er muss alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Veranstaltung und zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe treffen.