Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall ist Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z.B. gemäß § 4 der der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.