Neu VDI 3819 Blatt 4 – Entwurf Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne
Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Mit einem einheitlichen Standard soll die Vielfalt reduziert und die Aussagekraft/Lesbarkeit sichergestellt werden.
Der Brandschutzplan stellt die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen dar. Aufgrund unterschiedlicher Gestaltung ist die Lesbarkeit von Plänen unterschiedlicher Autoren nicht gegeben. Mit dieser Richtlinie wird ein Standard vorgeschlagen um diese Vielfalt zu reduzieren. Darüber hinaus kann die Richtlinie auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen dieser Richtlinie sind unabhängig von der Methode der Planerstellung, sie können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden. Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan (Papierausdruck oder pdf). Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen festgelegt; Gestaltungsempfehlungen gegeben; Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.
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