Neu VDI 2263 Blatt 6 Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen
In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennbare oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brände und/oder Explosionen durch Entzündung von Staub/Luft-Gemischen oder hybriden Gemischen sowie durch Zersetzungsreaktionen entstehen. Die neue erschienene Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Richtlinie dient bei Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Entstaubungsanlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen sind bereits bei der Planung von Anlagen zu berücksichtigen. Die VDI 2263 Blatt 6 gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Betreibern Hinweise zur Durchführung von Risikobeurteilungen und von Schutzmaßnahmen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier: www.vdi.de/2263