Neu TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B *) Hinweis zu Anpassungen:
– Die Texte wurden weiter an die CLP-VO und GefStoffV angepasst.
– Die Liste wurde nach CLP-VO bereinigt bzw. angepasst. Ergänzt wurde wieder „Arsenige Säure“
– in CLP-VO ist nur Arsensäure eingestuft.
– Ausschuss für Gefahrstoffe
– AGS-Geschäftsführung
– BAuA – www.baua.de/ags
– oder 2 entsprechend den Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft wurden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier