Neu TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur. Diese TRGS ergänzt die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur um nationale Anforderungen, wenn diese Stoffe oder Gemische in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
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