Neu Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148
Die neue EU-Richtlinie 2016/1148 regelt die Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union. Die Richtlinie sieht die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, eine nationale Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen festzulegen, die Schaffung einer Kooperationsgruppe, um die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu erleichtern und Vertrauen zwischen ihnen aufzubauen, die Schaffung eines Netzwerks von Computer-Notfallteams (CSIRTs-Netzwerk – Computer Security Incident Response Teams Network), um zum Aufbau von Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen und eine rasche und wirksame operative Zusammenarbeit zu fördern, Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für die Betreiber wesentlicher Dienste und für Anbieter digitaler Dienste sowie die Benennung nationaler zuständiger Behörden, zentraler Anlaufstellen und CSIRTs mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
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