Neu Richtlinie (EU) Nr. 2006/126/EG (Ersetzt RL 91/439/EWG)
Die Richtlinie (EU) 2006/126/EG über die Regelungen zum Führerschein wurde neu gefasst und ersetzt damit die Richtlinie (91/439/EWG). Grund dafür sind mehrfache erhebliche Änderungen. Die Mitgliedstaaten führen einen nationalen Führerschein gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie ein. Unbeschadet der Datenschutzvorschriften dürfen die Mitgliedstaaten ein Speichermedium (Mikrochip) als Teil des Führerscheins einführen, sobald die Kommission die Vorschriften für Mikrochips erlassen hat. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.
Detaillierte Informationen finden Sie hier