Neu Psychische Belastung bei der Arbeit: Erläuterungen und Hinweise für die Ãœberwachung und Beratung | Regel-Recht aktuell Neu Psychische Belastung bei der Arbeit: Erläuterungen und Hinweise für die Ãœberwachung und Beratung – Regel-Recht aktuell
LASI-Publikationen

Neu Psychische Belastung bei der Arbeit: Erläuterungen und Hinweise für die Überwachung und Beratung

Mit dem Stichwort „Arbeit 4.0“ werden Entwicklungen zusammengefasst, die Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung umfassen. Wobei insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit, das mobile Arbeiten, neue Arbeitsformen sowie die qualitative Veränderung der Mensch-​Maschine-Interaktion dazu führen, dass die Beschäftigten veränderten und teilweise ganz neuen Belastungskonstellationen ausgesetzt sind.

Hinzu kommt, dass bedingt durch den demographischen Wandel und die Migration der letzten Jahre, die Diversität der betrieblichen Belegschaften deutlich steigt. Im Zuge des gesellschaftlichen Wertewandels verändern sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Arbeit. Das führt u. a. dazu, dass

  • das Thema psychische Belastung in der Arbeitswelt individuell und gesellschaftlich nachdrücklicher wahrgenommen und diskutiert wird,
  • Unternehmensleitungen die Verantwortung für die Steuerung der Arbeitsabläufe (= klassische Managementaufgabe) zunehmend auf die Beschäftigten verlagern,
  • der Dienstleistungssektor weiter expandiert, mit steigenden Kundenerwartungen und zunehmend individualisierten und diversifizierten Angeboten,
  • im Kundenkontakt mit einem höheren Konfliktpotenzial gerechnet werden muss, wodurch Beschäftigte in einigen Sektoren häufiger verbalen oder physischen Ãœbergriffen seitens Kunden, Patienten etc. ausgesetzt sind sowie
  • zunehmend mehr Kommunikation und Erbringung von Arbeitsleistungen auf digitalem Wege erfolgt.

Die Arbeitsschutzbehörden der Länder werden mit einer steigenden Vielfalt unterschiedlichster Arbeitssituationen konfrontiert sein, denen sie in ihrem Aufsichts-​ und Beratungshandeln gerecht werden müssen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, mit der der Betrieb dokumentiert, welche physischen und psychischen Gefährdungsfaktoren vorliegen und wie betrieblich mit dem Minimierungsgebot umgegangen wird.

Mit dem Ziel, für die Überwachung und Beratung im Themenfeld der psychischen Belastung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder eine praxisnahe Hilfestellung zu geben und die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren nachhaltiger als bisher im betrieblichen Arbeitsschutzhandeln zu verankern, wurde diese LV aktualisiert. Damit soll es den Aufsichtsbeamtinnen und -​beamten erleichtert werden, auf der Basis der zur Verfügung gestellten Kriterien zu entscheiden, inwieweit seitens der Betriebe Schritte zur Belastungsoptimierung notwendig sind und in welche Richtung diese gehen sollen.

Die LV 52 dient damit dem zentralen Ziel des Arbeitsschutzgesetzes, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern und die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit vermieden bzw. möglichst geringgehalten wird.

Detailliertere Informationen finden Sie hier