Neu LV 61 Bußgeldkatalog zur Biostoffverordnung
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz bezeichnet als Biostoffe. Ein wesentliches Ziel der BioStoffV ist die Vermeidung von Infektionen der Beschäftigten bei der Arbeit. Weitere wichtige Aspekte sind der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.
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