Neu Elektrogesetz 3
Die Bundesregierung hat eine neue Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verabschiedet (ElektroG3), die zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten wird. Dieses regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es setzt die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie um und berücksichtigt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vom Oktober 2020.
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