Neu DGUV Regel 115-005 Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand
Zum 1. April 2021 wird die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ veröffentlicht, die die ehemaligen Vorschriften 25 bzw. 26 „Kassen“ und die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ zusammenführt und ersetzt. Erstmals sind auch Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich miteinbezogen.
Die DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Kassen und in Zahlstellen der öffentlichen Hand tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 25 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Durch den Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen ist zudem eine optimale Übersichtlichkeit garantiert.
Detailliertere Informationen finden Sie hier