Neu DGUV Regel 113-603 Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung und Transport von Frischbeton | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Regel 113-603 Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung und Transport von Frischbeton – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Regel 113-603 Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung und Transport von Frischbeton

Mit der DGUV Regel 113-603 „Branche Betonindustrie – Teil 2: Herstellung von Frischbeton“ ist der zweite Teil der Branchenregel-Reihe der DGUV für die Betonindustrie erschienen (erster Teil: Herstellung von Betonfertigteilen). In kompakter Form und zugleich inhaltlich fundiert werden rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie dazu passenden Schutzmaßnahmen für Hersteller von Frischbeton praxisorientiert dargestellt. Die Themenbereiche dieses Kompendiums umfassen unter anderem die Lagerung und den Umgang mit Ausgangs- und Hilfsstoffen, das Betreiben von Frischbetonmischanlagen, Instandhaltungsarbeiten, den Betrieb von Fahrmischern auf dem Betriebsgelände sowie den innerbetrieblichen Verkehr.

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