Neu DGUV Regel 110-011 Branche Fleischwirtschaft | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Regel 110-011 Branche Fleischwirtschaft – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Regel 110-011 Branche Fleischwirtschaft

Die vorliegende DGUV Regel 110-011„Branche Fleischwirtschaft“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden.

Neben allgemeinen Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb fasst sie übergreifende Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsmittel der Branche zusammen und schlüsselt für relevante Arbeitsplätze spezifische Gefährdungen und passende Lösungsansätze auf. Dabei wird von der Anlieferung der Tiere über Fleischbe- und -verarbeitung bis hin zum Verkauf die gesamte Produktionskette in den Blick genommen.

Ausgabedatum: 08/2025

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